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| Allgemeines zum Studium Der Platz für allgemeine Fragen und Antworten zu allen Studienrichtungen an der SoWi. Hier geht es um Studienpläne, Anrechnungen, Fragen zum UGO, zu Reihungen, Anmeldefristen,... |
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#1 |
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Forumsneuling
Please be gentle with me! Status: Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
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[edit dekker2010: Der Beitag von UG2002 ist leider inhaltlich nicht ganz korrekt bzw nicht mehr aktuell. Es wird in den nächsten Tagen eine Stellungnahme durch die StV Doktorat zu den angeführten Punkten geben. lg Stefan Parzer]
Servus zusammen, anbei der Link zum voraussichtlich zum WS09/10 in Kraft tretenden neuen Dr.-Studienplan: http://domino.uni-graz.at/DEKANAT-Ex...wi%20mibla.pdf Dieser hat übrigens auch erhebliche Auswirkungen auf Studierende im alten Studienplan (obwohl diese ihr Studium eigentlich nach den bisherigen Regelungen bis 30.09.2017 beenden dürfen), da zukünftig die alten Prüfungen nicht mehr angeboten werden sollen, sondern nur noch die neuen Prüfungen abgelegt und anschließend über Rückrechnungslisten als äquivalent mit den alten Prüfungen anerkannt werden können (wer also z.B. Analytische Modelle VO gehört hat, der muss sich im Rigorosum z.B. über die VU und das SE in Quantitative empirische Methoden und Ökonometrie prüfen lassen, damit er sich's rückrechnen lassen kann. Pikant dabei: Für das Seminar kann man sich übrigens nicht nochmal anmelden, man hat ja bereits das Analytische Modelle Seminar besucht!!! Lediglich wenn man Glück hat, darf man sich mit reinsetzen oder aushandeln, dass das Seminar im Rigorosum gar nicht geprüft wird. Man is hier aber auf die Prüferlaune angewiesen! ) . Ob tatsächlich bereits ab WS 09/10 nur noch die neuen Prüfungen angeboten werden oder ob es ein paar Semester Übergangsfrist geben wird, lässt sich zur Zeit nicht abschätzen. Wenn allerdings beides parallel weiterlaufen würde, bräuchte man ja auch keine Rückrechnungsliste... Es ist also zu befürchten, dass "Alt-Studierende" die neuen Prüfungen (natürlich dann unter der neuen Prüfungsordnung) ablegen müssen. Somit käme selbstverständlich auch § 10 Abs. 4 ("Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen jeglicher Art können auch in englischer Sprache abgehalten bzw. abgenommen werden.") des neuen Curriculums voll zum Tragen. Heißt im Klartext z.B.: Man hat sein Forschungskolloquium (altes Curriculum) noch nicht absolviert. Um dies zu absolvieren (wird vermutlich in der alten Form eben nicht mehr angeboten) muss man nun ein Doktoratskolloquium (neues Curriculum) ablegen und sich dieses dann rückrechnen lassen. Dieses Doktoratskolloquium wird aber (dem neuen Curriculum entsprechend) "nach Lust und Laune" (vgl. § 10 Abs. 4) evtl. in Englisch zu absolvieren sein. Das ist aber nicht nur eine Zumutung im Hinblick auf eine allfällige Willkür ("ach, machen Sie doch heute mal Ihre Präsentation auf Englisch...steht ja im Studienplan, dass wir das verlangen dürfen..."), sondern zudem eine UG-widrige (altes Studium nach bisherigen Regelgungen bis 30.09.2017 beenden) und verfassungswidrige (Die Amtssprache der Republik ist [...] Deutsch, Art. 8 Abs. 1 B-VG) Änderung der Prüfungsordnung für Studierende im alten Studienplan. Hier der Link zu den Verantwortlichen (S.4) des Curriculums (lediglich die Studierendenvertreter waren, soweit ich weiß, auch nicht wirklich begeistert von dem Curriculum): http://www.uni-graz.at/senat/downloa...d_02062009.doc Mal ganz abgesehen davon, dass das beschlossene neue Curriculum mit dem zur Stellungnahme veröffentlichten Curriculums-Entwurf vom 03.12.2007 (http://www.uni-graz.at/dr_curriculum...rsion_sowi.pdf) nur mehr die Überschrift gemein hat und somit den Studierenden eigentlich die satzungsgemäße Möglichkeit zur Stellungnahme verwehrt wurde... Sollte irgendjemand Interesse daran haben, gegen dieses Curriculum vorzugehen, so wendet Euch doch am besten einfach an die Studienvertretung des Doktorats. Die können Euch da bestimmt engagiert weiterhelfen... Gruß, UG2002 Geändert von dekker2010 (22.07.2009 um 18:02 Uhr) |
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#2 |
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User
Status: Beitragsschreiber
Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 69
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So, hab mir auch mal den neuen veröffentlichten Studienplan angeschaut.
![]() Was ich wirklich absurd finde ist, dass man im ersten Semester nur 3 VUs aus A und B machen kann und sonst gar nichts ... das kann doch nicht ernst gemeint sein. Überhaupt - so eine Menge Voraussetzungen in einem Doktoratsstudium - ist das nötig? Interessant sind die Äquivalenzlisten - lese ich das richtig, dass ich nur mehr ein Rigorosum aus 2 Fächern machen muss und nicht mehr aus 3? und kann ich mir die Prüfer da aussuchen ... und das alles auch wenn ich im alten Studienplan bleibe? Danke im Voraus für die Antworten - falls es schon irgendjemand gibt, der diesen Studienplan verstanden hat ... |
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#3 |
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Forumsneuling
Please be gentle with me! Status: Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
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Hallo,
was die Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen angeht, ist der Studienplan meiner Meinung nach ohnehin nicht ganz gesetzeskonform, da die geforderten Voraussetzungen ja nicht inhaltlicher Natur sind. Und nur solche Voraussetzungen sind eigentlich zulässig. Aber solang's im Studienplan steht, wird man wohl auf wenig Gesprächsbereitschaft bzgl. Ausnahmen/Vorgriffe treffen. Zumindest muss man dann im Zweifel kleinlaut am Dekanat betteln. Und was das Rigorosum angeht: Ja, Du musst nur 2 Fächer machen, allerdings in völlig anderen Fächern. Denn Du machst ja zukünftig das Rigorosum nach den "neuen Spielregeln" und lässt es Dir zurückrechnen. Es sei denn, dass das alte Rigorosum weiterhin angeboten wird. Frag doch mal am Dekanat nach. Allerdings weiß man's dort offenbar selbst noch nicht genau, die Rigorosumsterminplanung auf der Homepage lässt jedenfalls schon eine ganze Weile auf sich warten. Und was dann mit den Leuten ist, die z.B. im alten Rigorosum nur ein Fach nicht bestanden haben, wär sowieso mal eine interessante Frage für die Studiendekanin oder die CuKo. Dass man sich über solche Fälle (und da gibt's noch eine ganze Reihe anderer gar nicht so speziell gelagerter Spezialfälle) allerdings schon vor Curriculums-Beschluss Gedanken gemacht hat, wage ich leider ernsthaft zu bezweifeln... Ich tippe eher auf eine unbefriedigende "des hat ja vorher keiner wissen können, jetzt machen wir's halt irgendwie, wie's für uns am aufwandneutralsten is, schnell-schnell-aus-der-Hüfte-schieß-Lösung". Ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen. Wart ma mal ab. Zeit genug hätte man jedenfalls für die Erstellung eines VERNÜNFTIGEN CURRICULUMS eigentlich gehabt. Also will man entweder nicht oder man kann nicht oder es is den Entscheidern einfach wurst... Tragisch ![]() Gruß |
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#4 |
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Forumsneuling
Please be gentle with me! Status: Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
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Ach ja,
es gibt übrigens angeblich sogar eine Stellungnahme aus dem Bundesministerium, in der Teile des neuen Curriculums (Englisch als Prüfungssprache ohne Zustimmung der Studierenden) ebenfalls für rechtswidrig erachtet werden. Das scheint man aber offenbar in der Cuko und/oder im Senat vollwissentlich ignoriert zu haben. |
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#5 |
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Forumsneuling
Please be gentle with me! Status: Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 22
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Und noch etwas ist mir aufgefallen:
Bei den Äquivalenz-/Rückrechnungslisten steht zwar, dass man sich Lehrveranstaltungen nur einmal anrechnen lassen kann, dies ist allerdings auch nicht gesetzeskonform. Vielmehr kann man sich jede Veranstaltung, die man besucht und positiv abgeschlossen hat, auch für alle Veranstaltungen anrechnen lassen, mit denen sie gleichwertig sind. D.h., dass wenn das Doktoratskolloquium lt. Studienplan entweder als Forschungskolloquium oder als Privatissimum rückrechenbar ist, dann ist das Doktoratskolloquium natürlich auch mit beiden Veranstaltungen gleichwertig. Ergo müsste man sich das Doktoratskolloquium auch für beide Veranstaltungen rückrechnen lassen können. Die Verpflichtung eines davon auszuwählen, ist unzulässig, da nur im Einzelfall (also pro Anerkennungs-Antrag) die Gleichwertigkeit geprüft wird. Eine Mathematik-Vorlesung z.B. könnte man sich ja auch für beliebig viele Studien anrechnen lassen, wo eine gleichwertige Vorlesung verlangt wird. Endlich mal was Positives am neuen Curriculum... |
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#6 |
![]() ÖH Uni Graz Team Info-Lounge |
Die von UG2002 aufgestellten Behauptungen sind nicht unbedingt korrekt bzw stellenweise falsch. Die StV Doktorat wird in den folgenden Tagen dazu Stellung nehmen. Bis dahin bitten wir euch, uns bei Fragen hier im Forum oder über unsere Mailadresse zu kontaktieren.
Ebenso wird es in den nächsten Wochen ein Infoblatt des Dekanats und zusätzliche Informationen der Studienvertretung geben. doktorat@sowi-graz.at lg Stefan
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Stefan Parzer Vorsitzender StV Doktorat Vizepräsident Finanzen Verein Info-Lounge |
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#7 | |
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User
Status: Info-Lounge Veteran
Registriert seit: 06.12.2005
Ort: Graz
Beiträge: 299
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Zitat:
BTW: gibt es in den Ferien Sprechstunden der StV Doktorrat SoWi? |
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#8 |
![]() ÖH Uni Graz Team Info-Lounge |
Wir machen Sprechstunden nur auf Vereinbarung. Schick mir einfach eine PM bzw eine Mail mit kurzer Info über deine Fragen und wir machen uns was aus.
Bei einfachen Fragen natürlich auch gern im Forum. lg Stefan
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Stefan Parzer Vorsitzender StV Doktorat Vizepräsident Finanzen Verein Info-Lounge |
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