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dekker2010
21 Titel: Anrechnungen: Wie geht man vor?  BeitragVerfasst am: 28.09.2006, 12:06 Uhr
Lounge Altvorderer


Anmeldungsdatum: 23. Jan 2003
Beiträge: 3813
Wohnort: Graz
Das Dekant hat einen Leitfaden für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen herausgegeben. Dieser Leitfaden gibt Auskunft darüber, wie im Falle von

-Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern innerhalb von SoWi Studien (als etwa bei Vorgriffen oder von BWL auf VWL uä)

-Freien Wahlfächern

-Prüfungen an anderen Fakultäten und Unis

vorzugehen ist.

Der Leitfaden findet ihr unter http://sowi.infonetz.org/Article344.html auf der Homepage des Dekanats im Bereich Informationen: http://www.uni-graz.at/sowi

Im derzeitigen Studienplan ist es möglich, ein Modul aus dem Bakkalaureat aus dem Master "mitzunehmen". Dies ist in den §14 (MIB) und §10(FIM) geregelt. Zur Anrechnung dieser Lehrveranstaltungen gilt folgende Regel:

Zitat:

Nun möchte ich den Verwirrungen ein Ende setzen und alle nötigen Informationen zum § 14 Abs. 2 lt. Studienplan BW geben:

ES IST KEINE ANERKENNUNG NÖTIG

Wir konnten gestern mit Hilfe der Entwickler eine Lösung für diese Studienplanbestimmung finden:

Der/die Studierende schließt das Bakkalaureatsstudium ab und bekommt ein Bakkalaureatszeugnis. Beim Abschluss des betreffenden Magisterstudiums geht der/die Studierende ins Prüfungsamt und leitet alles in die Wege, damit ein Abschlusszeugnis für das Masterstudium ausgestellt werden kann. Dazu nimmt er/sie das Bakkalaureatszeugnis mit. Anhanddessen die Sachbearbeiterin erkennen kann, dass die §14 Regelung zu Tragen kommt. Es handelt sich im Rahmen von ECTS bzw. Stunden bzw. Leistungen um keinen Bonus, den man ins Masterstudium mitnehmen kann, sondern legiglich der §14 Abs. 2 tritt in Kraft. Das Fach wird mit 8 SemSt/16 ECTS und nicht mit 12 SemSt/24 ECTS abgeschlossen. Am Transcript und auf dem Abschlusszeugnis wird die verminderte Anzahl von SemSt/ECTS angeführt. Im Anmerkungsfeld des Abschlusszeugnisses ist die §14 Abs. 2 Regelung angeführt.

Jeden/jede Studierende, der/die sich durch diese Regelung zusätzliche ECTS erhofft hat, muss ich leider enttäuschen.

Mit besten Grüßen

Karoline Handler
Teamleitung SOWI-Prüfungsamt


Zitiert nach Karoline Handler http://sowi.infonetz.org/PNphpBB2-viewtopic-t-16302-start-15.html

_________________
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