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Beratung VWL - Wahlmodul Wirtschaftsrecht und Finanzrecht
studentin - 18.03.2008, 10:55 Uhr
Titel: Wahlmodul Wirtschaftsrecht und Finanzrecht
Hallo!
Weiß viell. jemand welche Rechtsscheine genau angerechnet werden?
Ich hab Rechtsethik und Rechtspolitik gemacht, die vom Dekanat haben es mir jedoch nicht genehmigt, weil nicht gleichwertig...
Kann ich überhaupt eine andere Prüfung anrechnen außer Europarecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht und Finanzrecht?
Liebe Grüße!
gintonic - 18.03.2008, 21:39 Uhr
Titel:
ich glaube, dazu gibt es schon einen thread.
michi - 19.03.2008, 13:07 Uhr
Titel:
Es werden gem. Beschluss der CUKO VWL von Jänner 2006 jedenfalls folgende Fächer anerkannt:
1) Vertragsrecht
2) Unternehmensrecht
3) Finanzrecht
4) Europarecht
5) Arbeitsrecht
6) Umweltrecht
Betreffend deines Falles würde ich mit Prof. Böhm Rücksprache halten und ggf. gegen den negativen Bescheid eine Berufung einlegen, die dann vom Senat der Uni Graz behandelt wird.
lg,
Michi
Neo - 05.09.2008, 08:55 Uhr
Titel:
blöde Frage, aber für welches Fach kann ich mir Arbeitsrecht anrechnen lassen? das einzig relevante dazu finde ich nur für BWL und das heiß "Individualarbeitsrechtliche Aspekte der Wirtschaft"...
michi - 05.09.2008, 09:09 Uhr
Titel:
Neo hat folgendes geschrieben::
blöde Frage, aber für welches Fach kann ich mir Arbeitsrecht anrechnen lassen? das einzig relevante dazu finde ich nur für BWL und das heiß "Individualarbeitsrechtliche Aspekte der Wirtschaft"...
Wie meinst das genau? FÜR welches Fach du dir AR anrechnen kannst oder WELCHE LVen unter dem Beriff subsummiert werden?
a)Wirtschafts-und Finanzrecht
b)Suchfunktion in UGo, da gibts einiges zu Arbeitsrecht
LG,
Michi
Neo - 05.09.2008, 09:21 Uhr
Titel:
ich meinte welche LV darunter fallen. Es gibt ja kein Fach, welches explizit im VWL oder BWL-Stundenplan dafür genannt wird (im Vergleich zu Vertragsrecht, Unternehmensrecht, Finanzrechtetc.) wo es spezielle Vorlesungen für SOWI-Leute gibt. Zumindest habe ich keines gefunden.
Fast alle Fächer, die das UGO unter Arbeitsrecht ausspuckt, sind nämlich "normale" Jus-Fächer. Deswegen weiß ich nicht, welches Fach ich mir dafür anrechnen lassen kann.
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich gemacht, falls nicht - nachfragen
danke!
michi - 05.09.2008, 12:51 Uhr
Titel:
Es sind auch die "normalen" Jus-Fächer gemeint gewesen. Unsere Intention bei der Ausweitung auf diese LVen war es, das Spektrum auch abseits der speziell für die SoWi angebotenen LVen zu erweitern.
Ich würde sagen, dass alle arbeitsrechtlichen LVen darunter fallen, die Absolvierung der "Einführungs-LVen" jedoch sicherlich eher zu empfehlen ist (bspw. VO Arbeitsrecht, Prof. Marhold) als der Besuch eines Seminars ohne Vorkenntnisse *g*
Du kannst ja Prof. Böhm vorab kontaktieren, ob die von dir gewünschte LV akzeptiert wird (und falls nicht bitte bei uns melden...)
LG,
Michi
Neo - 05.09.2008, 18:38 Uhr
Titel:
Danke für die Antwort! Habe mich auch mit Prof. Böhm in Verbindung gesetzt, mal sehen, was er meint.
Vielen Dank für deine Mühe & LG!
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